Wie korrigiere ich eine abgegebene Voranmeldung?
Darum geht's
Stellst du nach der Abgabe fest, dass eine Voranmeldung zu wenig Steuer ausweist, musst du sie unverzüglich berichtigen (§ 153 AO). Fehler zu deinen Ungunsten darfst du genauso berichtigen. Dafür gibst du für denselben Zeitraum eine berichtigte Voranmeldung ab. In ELSTER setzt du dazu im Formular das Kennzeichen „Berichtigte Anmeldung“ (Kennzahl 10).
Die berichtigte Voranmeldung ersetzt die alte vollständig. Trage also alle Werte des Zeitraums ein, nicht nur die Differenz. Eine Nachzahlung überweist du am besten gleich mit der Abgabe.
Hast du die Umsatzsteuer-Jahreserklärung für das Jahr schon abgegeben, berichtigst du nicht mehr die Voranmeldung, sondern die Jahreserklärung.
Nicht jeder Nachtrag ist ein Fehler: Die Vorsteuer aus einer Eingangsrechnung, die erst später bei dir ankommt, ziehst du in der Regel in dem Zeitraum ab, in dem du die Rechnung erhalten hast.
So geht's in Buchtakt
So gehst du vor:
- Wenn du den Zeitraum nicht festgeschrieben hast, korrigierst du zuerst die Buchungen: Unter Ausgaben öffnest du den Beleg und klickst auf „Buchung stornieren“, dann änderst und buchst du ihn neu. Falsche Rechnungen stornierst du, siehe Wie korrigiere oder storniere ich eine Rechnung?. Fehlende Belege buchst du nach.
- Öffne Umsatzsteuer und die Karte des Zeitraums. Weichen die Werte von der Abgabe ab, zeigt Buchtakt unter Übermitteln eine Tabelle mit den abgegebenen und den aktuellen Kennzahlen.
- Übertrage alle aktuellen Kennzahlen in Mein ELSTER in eine neue Voranmeldung für denselben Zeitraum und trage in Kennzahl 10 eine „1“ ein (berichtigte Anmeldung). Danach klickst du in Buchtakt auf „Berichtigte Voranmeldung abgegeben“. Buchtakt speichert die neuen Werte, die alten bleiben im Änderungsprotokoll.
- Zahle die Differenz oder warte die Erstattung ab und buche sie wie unter Wie buche ich Zahlung oder Erstattung der Umsatzsteuer? beschrieben.
Wenn der Zeitraum festgeschrieben ist, kannst du darin nichts mehr buchen. Stornierst du eine Buchung aus diesem Zeitraum, bucht Buchtakt das Storno mit dem heutigen Datum. Es landet also in der laufenden Voranmeldung. Einen nachträglich erhaltenen Beleg für diesen Zeitraum bucht Buchtakt auf den ersten offenen Tag, mit dem Hinweis „vom …“ im Buchungstext. Ob die Korrektur im laufenden Zeitraum ausreicht oder ob du den alten Zeitraum berichtigen musst, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung.
Gut zu wissen
- Buchtakt speichert nur die Werte, die du bei der ersten Abgabe bestätigt hast. Die berichtigte Voranmeldung ist dort nicht vermerkt. Bewahre das Übertragungsprotokoll aus ELSTER deshalb selbst auf.
- Prüfe vor der Abgabe gründlich und schreibe erst danach fest. So vermeidest du die meisten Berichtigungen. Mehr dazu unter Wie übermittle ich die Umsatzsteuer-Voranmeldung?.
Häufige Fragen
Kann ich den Fehler einfach in der nächsten Voranmeldung ausgleichen? Grundsätzlich gehört eine Korrektur in den Zeitraum, in dem der Fehler entstanden ist. Ob ein kleiner Fehler im nächsten Zeitraum oder in der Jahreserklärung ausgeglichen werden darf, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Kostet eine Berichtigung etwas? Die Berichtigung selbst nicht. Für eine Nachzahlung können aber Säumniszuschläge anfallen, wenn die ursprüngliche Frist schon vorbei ist.
Stand: 2026-11