Hilfe · Umsatzsteuer

Bis wann muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt sein?

Bis zum 10. des Folgemonats, bei vierteljährlicher Abgabe bis zum 10. nach Quartalsende. Mit Dauerfristverlängerung hast du einen Monat länger Zeit.

Darum geht's

Wie oft du eine Voranmeldung abgibst, legt das Finanzamt fest. Maßgeblich ist die Umsatzsteuer des Vorjahres:

Umsatzsteuer im Vorjahr Abgabe
über 9.000 € monatlich
2.000 € bis 9.000 € vierteljährlich
unter 2.000 € meist keine Voranmeldung, nur die Jahreserklärung

Bei einer Neugründung legt das Finanzamt den Rhythmus anhand deiner Schätzung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung fest. Er steht in deinem Schreiben vom Finanzamt.

Frist: Die Voranmeldung muss bis zum 10. des Folgemonats übermittelt und die Steuer bis dahin bezahlt sein. Beispiel: Für Oktober ist es der 10. November. Fällt der 10. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.

Dauerfristverlängerung: Auf Antrag verlängert sich jede Frist um einen Monat. Wer monatlich abgibt, zahlt dafür einmal im Jahr eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahressteuer. Bei vierteljährlicher Abgabe entfällt die Sondervorauszahlung.

So geht's in Buchtakt

  1. Trage unter Einstellungen → Firmendaten → Steuer bei Umsatzsteuer-Voranmeldung deinen Rhythmus ein und setze den Haken Dauerfristverlängerung, wenn du eine hast.
  2. Unter Umsatzsteuer siehst du jeden Zeitraum des Jahres als Karte mit Frist. Ab 10 Tagen vor der Frist ist die Karte farbig hervorgehoben und zeigt, in wie vielen Tagen sie fällig ist. Überfällige Voranmeldungen sind rot markiert.
  3. Gibst du monatlich mit Dauerfristverlängerung ab, trägst du auf derselben Seite die festgesetzte Sondervorauszahlung ein. Buchtakt rechnet sie in der Dezember-Voranmeldung an (Kennzahl 39).
  4. Mit „Prüfen und abgeben“ prüft Buchtakt deine Buchungen. Übermitteln musst du die Voranmeldung derzeit selbst in Mein ELSTER, siehe Wie übermittle ich die Umsatzsteuer-Voranmeldung?.

Gut zu wissen

  • Buchtakt verschiebt die angezeigte Frist bei Wochenenden, bundesweiten Feiertagen (z. B. Ostermontag, Christi Himmelfahrt) und Fronleichnam, wenn du unter Einstellungen → Firmendaten ein Bundesland mit diesem Feiertag gewählt hast.
  • Auch wenn du nichts umgesetzt hast, musst du eine Voranmeldung abgeben, dann eben mit 0 €.
  • Bei verspäteter Abgabe drohen ein Verspätungszuschlag und bei verspäteter Zahlung Säumniszuschläge.
  • Hast du dich vertan, gibst du eine berichtigte Voranmeldung ab, siehe Wie korrigiere ich eine abgegebene Voranmeldung?.

Stand: 2026-11