Hilfe · Umsatzsteuer

Was bedeutet Reverse Charge?

Bei bestimmten Leistungen schuldest du als Empfänger die Umsatzsteuer, etwa bei Software-Abos aus dem EU-Ausland oder bei Bauleistungen nach § 13b UStG.

Darum geht's

Normalerweise schuldet der Verkäufer die Umsatzsteuer. Bei Reverse Charge (§ 13b UStG) dreht sich das um: Du als Empfänger berechnest die Steuer selbst und meldest sie in deiner Voranmeldung. Bist du zum Vorsteuerabzug berechtigt, ziehst du denselben Betrag gleich wieder als Vorsteuer ab. Unterm Strich zahlst du meist nichts, melden musst du es trotzdem.

Typische Fälle beim Einkauf:

  • Leistungen aus anderen EU-Ländern, z. B. Software-Abos oder Werbung bei Anbietern mit Sitz in Irland (§ 13b Abs. 1)
  • Leistungen aus Nicht-EU-Ländern, z. B. ein Dienstleister aus den USA (§ 13b Abs. 2 Nr. 1)
  • Bauleistungen im Inland, wenn du selbst nachhaltig Bauleistungen erbringst (§ 13b Abs. 2 Nr. 4)

Ähnlich läuft der innergemeinschaftliche Erwerb, wenn du Waren von einem Unternehmen aus einem anderen EU-Land kaufst.

Umgekehrt gilt das auch für deine eigenen Rechnungen: Leistest du an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land, stellst du ohne deutsche Umsatzsteuer in Rechnung, mit dem Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und den USt-IdNrn. beider Seiten.

So geht's in Buchtakt

Eingangsrechnung erfassen

  1. Öffne unter Ausgaben den Beleg.
  2. Wähle im Feld Steuer den passenden Fall: „Reverse Charge: Leistung aus der EU“, „Reverse Charge: Leistung aus dem Nicht-EU-Ausland“, „Reverse Charge § 13b Inland (z. B. Bauleistung)“ oder „Innergemeinschaftlicher Erwerb (Ware aus der EU)“. Bei E-Rechnungen schlägt Buchtakt den Fall anhand der Rechnung vor.
  3. Trage den Nettobetrag ein. Buchtakt rechnet 19 % Umsatzsteuer aus und bucht sie zugleich als Vorsteuer. Als bezahlt gilt der Nettobetrag.
  4. Klicke auf „Bestätigen & buchen“. In der Voranmeldung erscheint der Betrag bei Kennzahl 46/47 (EU), 84/85 (Nicht-EU und Bau) oder 89 (Erwerb), die Vorsteuer bei 67 bzw. 61.

Eigene Rechnung schreiben

  1. Wähle in der Rechnung im Feld Steuerfall „Sonstige Leistung EU (Reverse Charge)“ oder „Inland § 13b UStG (Reverse Charge)“.
  2. Buchtakt rechnet ohne Umsatzsteuer und setzt den Pflichthinweis auf die Rechnung. Ohne USt-IdNr. des Kunden lässt sich eine EU-Rechnung nicht abschließen.
  3. Die Umsätze erscheinen in der Voranmeldung bei Kennzahl 21 bzw. 60. Leistungen an EU-Kunden stehen zusätzlich unter Umsatzsteuer → Zusammenfassende Meldung, mit einer CSV-Datei für das Portal BZStOnline.

Gut zu wissen

  • Im Eingang gehen Reverse Charge und Erwerb mit 19 % und 7 %. Beim Erwerb trennt die Voranmeldung die Sätze (Kz 89 bzw. 93). Andere Sätze kennt Buchtakt nicht.
  • Kleinunternehmer schulden die Steuer bei Reverse Charge ebenfalls, dürfen sie aber nicht als Vorsteuer abziehen. Für den betroffenen Zeitraum ist dann eine Voranmeldung fällig. Buchtakt bucht die Vorsteuer derzeit auch bei Kleinunternehmern mit. Lass solche Buchungen von deiner Steuerberatung prüfen. Mehr unter Bin ich Kleinunternehmer, und wann ändert sich das?.
  • Hinterlege deine USt-IdNr. im Kundenkonto ausländischer Anbieter. Sonst berechnen sie dir oft ausländische Umsatzsteuer, die du nicht in deiner Voranmeldung abziehen kannst.
  • Auf eigenen EU-Rechnungen muss auch deine USt-IdNr. stehen. Trag sie unter Einstellungen → Firmendaten ein.

Häufige Fragen

Warum steht auf der Rechnung aus Irland keine Umsatzsteuer? Weil du sie selbst schuldest. Genau dafür wählst du beim Beleg den Reverse-Charge-Fall.

Muss ich eine Zusammenfassende Meldung abgeben? Ja, wenn du Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern erbringst oder Waren dorthin lieferst. Die Frist ist der 25. nach Ablauf des Quartals, bei hohen Warenlieferungen in andere EU-Länder monatlich.

Stand: 2026-11