Hilfe · Rechnungen

Wie korrigiere oder storniere ich eine Rechnung?

Abgeschlossene Rechnungen werden nicht geändert, sondern storniert. Buchtakt erstellt dazu eine Stornorechnung mit eigener Nummer, danach schreibst du eine neue Rechnung.

Darum geht's

Eine verschickte Rechnung darfst du nicht einfach ändern oder löschen. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) verlangen, dass jede Änderung nachvollziehbar bleibt.

Der übliche Weg ist das Storno: Du erstellst eine Gegenrechnung mit negativen Beträgen. Sie hebt die ursprüngliche Rechnung auf. Danach stellst du eine neue, richtige Rechnung aus. Beide Rechnungen und das Storno bleiben erhalten.

Kleinere Fehler, etwa eine fehlende Angabe, lassen sich nach § 31 Abs. 5 UStDV auch durch ein Korrekturdokument berichtigen, das sich eindeutig auf die Rechnung bezieht. In Buchtakt geht das bisher nur über Storno und neue Rechnung.

So geht's in Buchtakt

  1. Öffne die Rechnung unter Rechnungen & Angebote.
  2. Trag in der Seitenleiste unter Stornieren einen Grund ein, zum Beispiel „falscher Kunde“.
  3. Klicke auf Stornorechnung erstellen.
  4. Buchtakt legt eine Stornorechnung an: gleiche Positionen mit negativen Preisen, eigene Nummer aus dem Rechnungskreis, Datum heute, Titel „Stornorechnung zu R-…“. Der Grund steht in der Einleitung.
  5. Die ursprüngliche Rechnung bekommt den Status Storniert. Ihr Inhalt bleibt unverändert.
  6. Schick die Stornorechnung an den Kunden, über Per E-Mail senden oder als PDF.
  7. Schreib mit Neue Rechnung die richtige Rechnung.

Gut zu wissen

  • Entwürfe brauchen kein Storno. Du änderst sie einfach oder löschst sie mit Verwerfen.
  • Teilstorno: Unter Stornieren → Nur einzelne Positionen (Teilstorno) trägst du je Position ein, wie viel du zurücknimmst, z. B. 2 von 8 Stunden. Buchtakt erstellt eine Stornorechnung nur darüber. Die ursprüngliche Rechnung bleibt gültig, ihr offener Betrag sinkt um das Teilstorno. Mehrere Teilstornos sind möglich, bis nichts mehr übrig ist; ein späteres volles Storno nimmt nur noch den Rest zurück.
  • Eine Funktion zum Kopieren einer Rechnung gibt es noch nicht. Die neue Rechnung tippst du also neu ein.
  • Die Stornorechnung wird automatisch gebucht und mindert Umsatz und Umsatzsteuer.
  • Als E-Rechnung gibt Buchtakt das Storno als Korrekturbeleg (Dokumentart 381) mit Bezug auf die ursprüngliche Rechnung aus.
  • Zahlungen, die schon zur ursprünglichen Rechnung erfasst sind, bleiben dort stehen. Ordne sie nicht der neuen Rechnung zu, sondern kläre mit deiner Steuerberatung, wie du sie umbuchst.
  • Läuft zur Rechnung eine wiederkehrende Rechnung, pausiere sie unter Rechnungen & Angebote → Wiederkehrend. Das Storno beendet sie nicht.
  • Eine Gutschrift im Sinne von § 14 Abs. 2 UStG (der Kunde rechnet über deine Leistung ab) stellt Buchtakt nicht aus.

Hat der Kunde schon bezahlt? Nach einem Storno oder Teilstorno zeigt die Stornorechnung unter Erstattung an den Kunden, wie viel du zurückzahlen musst. Überweist du das Geld, ordnest du die Abbuchung unter Bank → Zuordnen … → Erstattung an einen Kunden zu (nennt der Verwendungszweck die Stornonummer, geht das beim Import von selbst) oder erfasst sie dort von Hand. Erlöse und Umsatzsteuer sinken damit, bei Ist-Versteuerung zum Tag der Rückzahlung.

Häufige Fragen

Kann ich ein Storno rückgängig machen? Nein. Schreib stattdessen eine neue Rechnung.

Darf ich der neuen Rechnung die alte Nummer geben? Nein. Jede Rechnung braucht eine eigene Nummer. Buchtakt vergibt sie automatisch.

Mein Kunde hat einen Preisnachlass bekommen. Muss ich stornieren? Betrifft der Nachlass einzelne Positionen oder Mengen, nimm ein Teilstorno. Geht es um einen anderen Preis je Einheit, stornierst du die Position ganz und stellst sie neu mit dem richtigen Preis in Rechnung. Ob das in deinem Fall nötig ist, kann dir deine Steuerberatung sagen. Skonto bei pünktlicher Zahlung ist dagegen kein Grund zum Stornieren. Das erfasst du bei der Zahlung mit Rest als Skonto ausbuchen.

Stand: 2026-11