Hilfe · Belege und Ausgaben

Wie erfasse ich eine Gutschrift vom Lieferanten?

Wie eine Rechnung, nur mit negativen Beträgen. Gutschriften als E-Rechnung erkennt Buchtakt selbst. Die Gutschrift mindert deine Kosten und deine Vorsteuer.

Darum geht's

Schickt dir ein Lieferant Geld zurück oder storniert eine Rechnung, bekommst du eine Rechnungskorrektur oder Stornorechnung. Im Alltag heißt das oft „Gutschrift“. Steuerlich ist eine Gutschrift eigentlich etwas anderes, nämlich eine Abrechnung, die der Kunde statt des Lieferanten ausstellt. Für das Erfassen in Buchtakt spielt das keine Rolle.

Wichtig ist die Wirkung: Der Betrag, den du gezahlt hast, wird kleiner. Deshalb sinken deine Betriebsausgaben, und die Vorsteuer musst du im selben Umfang zurücknehmen (§ 17 UStG). Das passiert in dem Zeitraum, in dem du die Korrektur bekommst, nicht rückwirkend.

So geht's in Buchtakt

  1. Lade die Gutschrift unter Ausgaben hoch.
  2. Ist sie eine E-Rechnung, übernimmt Buchtakt die Beträge schon mit Minuszeichen. Weiter bei Schritt 5.
  3. Sonst trägst du die Belegsumme mit Minus ein, z. B. -119,00.
  4. Trag in der Zeile Netto und Steuer genau so ein, wie sie auf der Gutschrift stehen, ebenfalls mit Minus, z. B. -100,00 und -19,00.
  5. Wähle dieselbe Kategorie wie bei der ursprünglichen Rechnung. So mindert die Gutschrift genau diese Kosten.
  6. Wähle unter Bezahlt?, wie das Geld zurückkommt:
    • Bank, wenn der Lieferant überweist. Den Zahlungseingang kannst du dann unter Bank dem Beleg zuordnen.
    • Noch offen, wenn das Geld erst später kommt.
  7. Klick Bestätigen & buchen.

Gut zu wissen

  • Nimm Netto und Steuer immer genau von der Gutschrift und achte darauf, dass bei „Summe Zeilen“ keine Differenz steht.
  • Unter Bank schlägt Buchtakt eine Gutschrift für passende Zahlungseingänge vor, also wenn Geld auf dein Konto kommt.
  • Verrechnet der Lieferant die Gutschrift mit seiner nächsten Rechnung, zahlst du nur die Differenz. Gutschriften lassen sich nicht in eine Sammelüberweisung aufnehmen. Wähle dann bei beiden Belegen Bank mit dem Zahldatum, buch beide und ignoriere den Bankumsatz unter Bank → Zuordnen … → Ignorieren.
  • Bei Gutschriften aus dem Ausland mit Reverse Charge wählst du denselben Steuerfall wie bei der Rechnung.
  • Eigene Rechnungen an Kunden korrigierst du anders. Siehe Wie korrigiere oder storniere ich eine Rechnung?

Stand: 2026-11