Wie erfasse ich Kosten, die ich auch privat nutze?
Darum geht's
Manche Ausgaben nutzt du geschäftlich und privat, etwa den Handyvertrag oder den Internetanschluss. Absetzen darfst du dann nur den betrieblichen Anteil. Den Anteil darfst du schätzen, er muss aber nachvollziehbar sein. Am besten hältst du einmal fest, wie du darauf kommst, z. B. mit einer Aufstellung über einige Wochen.
Für die Umsatzsteuer gilt das Gleiche: Bei einer Aufteilung ziehst du Vorsteuer nur für den betrieblichen Anteil. Nutzt du einen Gegenstand zu weniger als 10 % betrieblich, gibt es gar keine Vorsteuer.
So geht's in Buchtakt
- Öffne den Beleg unter Ausgaben und füll ihn wie gewohnt aus.
- Trag in der Zeile in der Spalte Privat % den privaten Anteil ein, z. B. 30.
- Unten siehst du sofort, was übrig bleibt: Vorsteuer zurück und Absetzbar gelten nur noch für den betrieblichen Teil.
- Wähle unter Bezahlt?, wie du bezahlt hast, und klick Bestätigen & buchen.
Beispiel: Handyvertrag 59,50 € brutto (50,00 € netto, 9,50 € Steuer), 30 % privat. Absetzbar sind 35,00 €, Vorsteuer 6,65 €. Hast du vom Geschäftskonto bezahlt, bucht Buchtakt die restlichen 17,85 € als Privatentnahme. Hast du privat bezahlt („Privat ausgelegt“), bucht es nur den betrieblichen Teil von 41,65 € als Privateinlage.
Gut zu wissen
- Enthält ein Beleg private und geschäftliche Posten, z. B. ein Einkauf mit Druckerpapier und Haushaltswaren, teil ihn mit Aufteilen in Zeilen. Die private Zeile bekommt 100 % privat.
- Ist ein Beleg ganz privat, klick Ignorieren. Er taucht dann nicht in der Buchhaltung auf.
- Den Prozentsatz legst du je Beleg fest. Für jeden neuen Beleg trägst du ihn wieder ein.
- Auto: Für Fahrzeuge gelten eigene Regeln, etwa die 1-%-Regel, das Fahrtenbuch oder die Kilometerpauschale. Ein geschätzter Privatanteil reicht dort meist nicht. Sprich mit deiner Steuerberatung, bevor du Autokosten mit Privatanteil buchst.
- Größere Anschaffungen wie ein Laptop: Hier gibt es bei der Vorsteuer ein Wahlrecht. Statt aufzuteilen, kannst du den Gegenstand unter Umständen ganz dem Unternehmen zuordnen und die private Nutzung später versteuern. Buchtakt nutzt die einfache Aufteilung. Ob sich der andere Weg lohnt, klärt deine Steuerberatung.
- Private Zahlungen ohne geschäftlichen Anteil siehe Wie gehe ich mit privaten Zahlungen auf dem Geschäftskonto um?
Stand: 2026-11