Hilfe · Erste Schritte

Für wen ist Buchtakt geeignet und für wen nicht?

Für Selbstständige, Freiberufler, Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung. GmbH und UG können vorerst nur Rechnungen schreiben, die Bilanz kommt später.

Darum geht's

Buchtakt deckt Rechnungen und die laufende Buchhaltung bis zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ab. Ob das für dich reicht, hängt von deiner Rechtsform ab.

Du bist … Tarif Rechnung Tarif Buchhaltung
Freiberufler (z. B. Ärzte, Architekten, Journalisten) ja ja
Gewerbetreibender als Einzelunternehmen ja ja
Kleinunternehmer (§ 19 UStG) ja ja
GbR, Partnerschaft mit EÜR ja ja, aber ohne Gesellschafterkonten und Feststellungserklärung
GmbH, UG ja nein, die Bilanz kommt in einer späteren Version
Verein noch nicht noch nicht
Kaufleute mit Bilanzpflicht (OHG, KG, e. K. über den Grenzen) ja nein, Buchtakt erstellt keine Bilanz

Ein eingetragener Kaufmann (e. K.) muss keine Bilanz aufstellen, solange er höchstens 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn im Jahr hat (§ 241a HGB). Dann reicht die EÜR. Dieselben Grenzen gelten für Gewerbetreibende: Überschreitest du sie, kann dich das Finanzamt zur Buchführung mit Bilanz verpflichten (§ 141 AO).

So geht's in Buchtakt

  1. Teste Buchtakt 30 Tage kostenlos, ohne Kreditkarte.
  2. Gib beim Einrichten deine Rechtsform an. Bei GmbH und UG lässt sich nur der Tarif Rechnung buchen. Bei allen anderen Rechtsformen prüft Buchtakt nicht, ob du bilanzieren musst. Das musst du selbst wissen oder mit deiner Steuerberatung klären.

Gut zu wissen

  • Mit dem Tarif Buchhaltung brauchst du nicht unbedingt einen Steuerberater. Wenn du einen hast, bekommt er einen kostenlosen Lesezugang und kann einen GoBD-Export und alle Belege herunterladen. Einen DATEV-Export gibt es noch nicht, siehe Wie gebe ich meine Daten an den Steuerberater?.
  • Buchtakt übermittelt noch nichts direkt ans Finanzamt. Die Werte der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der Anlage EÜR berechnet Buchtakt, übertragen musst du sie selbst in Mein ELSTER oder über deine Steuerberatung. Siehe Wie bekomme ich die EÜR ans Finanzamt?.
  • Die Einkommensteuererklärung selbst machst du weiter über ELSTER oder mit deinem Steuerberater.

Stand: 2026-11